Mineralstoffreich und gesund.

Oftmals wird kalkhaltiges Trinkwasser als unangenehm empfunden, da es sich bei Erhitzung in den Haushaltsgeräten absetzt. Dabei gilt Kalk im Wasser als gesund und wohlschmeckend, günstig für Zahn- und Knochenbildung und beugt laut wissenschaftlichen Studien sogar Herzkrankheiten vor.

Der Deutsche Bundestag hat mit Wirkung vom 5. März 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Demnach werden nur noch die Härtebereiche weich, mittel und hart unterschieden.

Die Härtebereiche des Wassers beruhen auf europäischem Recht. Die EG-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche. Sie werden üblicherweise in „Grad deutscher Härte“ (° dH) gemessen.

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° bis 14 ° dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 ° dH)

 

Der Härtegrad ergibt sich aus dem Calcium-, Magnesium- und Kaliumgehalt des Trinkwassers (gem. § 46 Abs. 1 Satz 3 TrinkwasserV):

Stoff Wasserwerk I Wasserwerk IIa
Calcium 165 mg/l 4,117 mmol/l 110 mg/l 2,745 mmol/l
Magnesium 17,4 mg/l 0,716 mmol/l 10,3 mg/l 0,424 mmol/l
Kalium 4,1 mg/l 0,105 mmol/l 1,6 mg/l 0,041 mmol/l

Stand: 19.10.2023

Probeentnahme Härte (° dH) Härtebereich lt. Waschmittelgesetz
Wasserwerk I 26 hart
Wasserwerk IIa 16,7 hart

 

Mit einer durchschnittlichen Härte von 27.3 °dH im Bereich Wasserwerk I und von 17,6 °dH im Bereich Wasserwerk II a gehört das Mindener Trinkwasser zu den harten Wässern. Im Wasserwerk IV findet keine Trinkwasseraufbereitung statt; das Rohwasser wird dem Wasserwerk I zugeleitet und zusammen mit dessen Rohwässern aufbereitet.

Dem Mindener Trinkwasser wird Polyphosphat in einer Konzentration von 2,2 mg/l beigegeben. Gemäß Paragraph 1 des Waschmittelgesetzes bitten wir, Wasch- und Reinigungsmittel unter Einhaltung der auf den Verpackungen aufgedruckten Dosierungsempfehlungen zu verwenden.

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