Die Mindener Wasserschutzgebiete

Wasserschutz ist eine Aufgabe, die mit großer Verantwortung einhergeht – eine Aufgabe, die jeden Bürger betrifft. Schließlich ist unser Trinkwasser ein kostbareres Gut, das sich in einem fortwährenden Kreislauf befindet. Jeder Eingriff ist gleichsam auch ein Eingriff in die Qualitätssicherung. Denn die technischen Möglichkeiten, belastetes Trinkwasser einwandfrei aufzubereiten, sind nur begrenzt.

Wasserschutzgebiete sind Bezirke, die dazu dienen, unser Lebenselixier Nummer eins vor Beeinträchtigungen zu schützen. Zur Sicherung der Wasserversorgung können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden, in denen bestimmte Verhaltensregeln gelten: eine Unterteilung in drei Zonen, die vom „unmittelbaren Fassungsbereich“ über ein „engeres Schutzgebiet“ bis zur „weiteren Zone des Einzugsgebietes der Förderbrunnen“ reichen. Handlungen, die sich nachteilig auf die Gewässer auswirken können, sind in diesen Gebieten verboten oder nur eingeschränkt erlaubt. Die Rechtsgrundlage hierfür regelt das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie (in NRW) das Landeswassergesetz.

22 Schutzgebiete sowie weitere vier Schutzgebiete für Heilquellen befinden sich im Mindener Mühlenkreis, in denen Grundwasser zur Versorgung der Mindener Bevölkerung mit Trink- und Heilquellwasser gefördert wird. Rohwasser vor vermeidbaren Verunreinigungen zu schützen, ist aus diesem Grund Aufgabe eines jeden einzelnen – im eigenen Interesse und für die nachfolgenden Generationen.

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