Wasserzähler

Der bei Ihnen installierte Hauptwasserzähler dient dazu, die von Ihnen genutzte Wassermenge festzustellen, auf die sich auch Ihr Trinkwasserentgelt bezieht. Dabei richtet sich der Mengentarif allein nach dem verbrauchten Trinkwasser.

Nach Paragraph 18 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) verpflichtet sich ein Wasserversorgungsunternehmen, die Messeinrichtungen nach den diesbezüglichen Regeln der Technik sowie den eichrechtlichen Vorschriften entsprechend einzurichten.

Der Wasserzähler ist Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens. Ein Austausch Ihres Wasserzählers erfolgt in regelmäßigen Abständen. Der Wasserbedarf des Verbrauchers gilt als Grundlage für die zu bereitstellende Wasserzählergröße.

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